Allenthalben wird das Urteil gegen Serkan und Spyridon begrüsst. Der einzige Unterschied zwischen den konservativen und den liberalen Applaudieren ist der, dass letztere betonen das Urteil würde zeigen dass keine Gesetze verschärft werden müssen. Was in Medienberichten oder blogbeiträgen zum Thema überhaupt nicht vorkommt, ist die Möglichkeit dass die Tat juristisch oder moralisch anders zu bewerten sein könnte als als Mordversuch. Zur juristischen Frage schreibt der Strafverteidigerblog:
Die Münchner Täter haben – wie man auf dem Video sieht – von ihrem Opfer abgelassen, bevor es zum Tod des Mannes kam und das Weite gesucht. Juristisch kann dies als “freiwilliger” Rücktritt vom Versuch zu werten sein, mit der Folge, daß nur eine Verurteilung wegen “gefährlicher Körperverletzung” oder “schwerer Körperverletzung” in Frage kommt.
Die Verteidiger haben Revision angekündigt. Der Bundesgerichtshof hat in der Vergangenheit die Frage zum Rücktritt von einem Tötungsdelikt schon mehrfach entschieden. Selbst bei einem Täter, der mehrfach auf sein Opfer, daß letztendlich überlebte, geschossen hatte, wurde ein freiwilliger Rücktritt vom Tötungsversuch angenommen, da der Täter noch mehrere Patronen in der Pistole hatte und damit ohne weiteres seine Tat hätte vollenden können.
Das zeigt erstens, dass das Gericht einen Spielraum nach unten gehabt hat, den es nicht ausschöpfen wollte.
Interessanter ist aber der Konsens in der deutschen Medienlandsachft, dass unbedingt von einem Mord und von der „einzig möglichen Strafe“ geredet werden muss. Überhaupt ist hier, wie in anderen Fällen mit nicht-deutschen Tätern alles ganz klar, was medial passiert ist eine einzige Selbstvergewisserung. Fakten, die nicht in das Bild vom unschuldigsten aller Opfer und den bestialischsten aller Täter_innen passen, dürfen nicht in Betracht gezogen werden: moralische Empörung ist erste Bürger_innenpflicht, wer da nicht mitgeifert macht sich gemein mit den Tätern.
Dass Medien auch anders arbeiten können, zeigt der Fall Erymias M. aus Potsdam. Hier wurden, nach einer kurzen Anfangsphase, vor allem Gerüchte weiterverbreitet die die Täter entschuldigen und den betroffenen belasten – offensichtlich war es das, was die Leute lieber lesen wollten (dokumentiert in dieser Broschüre des Vereins Opferperspektive (pdf), hier v.a. relevant: das Kapitel über den Gerüchtenebel).
P.S. Wie in anderen Beiträgen zum Thema erspare ich mir eine Beurteilung der Tat selber. Leser_innen, die sich dadurch provoziert fühlen, bestätigen die These „Empörung ist die erste Bürger_innenpflicht.“
